

Lars Christoph
Ihr Rechtsanwalt
Über uns
Seit 2008 ist Lars Christoph als Rechtsanwalt tätig. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät er Unternehmen, Privatpersonen und Behörden in allen Fragen des öffentlichen Rechts. Über 12 Jahre war er in einer der führenden deutschlandweit tätigen Wirtschaftskanzleien mit ca. 100 hoch spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten tätig. Er hat dabei die Projektrealisierung großer Infrastrukturmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Verkehr und Energie, gesteuert und städtebauliche Entwicklungsprojekte verantwortlich begleitet. Seit Anfang 2021 ist Lars Christoph für seine Mandanten in eigener Kanzlei anwaltlich tätig.
Neben seiner beruflichen Tätigkeit ist Lars Christoph seit über 20 Jahren kommunalpolitisch engagiert.
In dieser Zeit hat er durchgehend Mandate auf Stadt- und Kreisebene bekleidet und ist darüber hinaus parteipolitisch auch überregional tätig gewesen. Hierbei hat er Personalverantwortung als Vorsitzender von Verbänden mit 500 bis über 1.000 Mitgliedern gehabt. Über mehr als 10 Jahre hat er Führungsverantwortung in kommunalen Gremien wahrgenommen und war darüber hinaus auch in diversen Aufsichtsorganen kommunaler Unternehmen und Organisationen an verantwortlicher Stelle tätig.
Seit einigen Jahren ist Lars Christoph zudem Lehrbeauftragter an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und lehrt hier u.a. das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Verwaltungsvollstreckungsrecht.
Der Anspruch von Lars Christoph ist es, für seine Mandanten fachlich erstklassige Beratung mit einer besonders hohen Servicequalität zu verbinden.
Schwerpunkte






Kooperationspartner

Kooperationen Kanzleien
Die Beratung der Mandanten muss jederzeit fachlich höchsten Ansprüchen genügen. Um diesem Ziel gerecht werden zu können, bestehen enge und eingespielte Kooperationen zu zwei weiteren Kanzleien.
Bei der rechtlichen Begleitung größerer Infrastrukturvorhaben muss sichergestellt sein, dass auch Belastungsspitzen jederzeit fachlich fundiert bearbeitet werden können. Insofern besteht eine bereits seit längerer Zeit bestehende Kooperation zu einer insbesondere auch im Fachplanungs- und Anlagenzulassungsrecht spezialisierten Kanzlei.
Gelegentlich ergeben sich bei der Mandatsbetreuung interdisziplinäre Fragestellungen, zu denen dann Experten einer zweiten Kanzlei im Bedarfsfall hinzugezogen werden können. Hierfür stehen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, für Bau- und Architektenrecht, für Arbeitsrecht oder auch für Familien- und Erbrecht als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass für die Mandanten jederzeit eine fachlich exzellente Beratung aus einer Hand geboten werden kann.
Kooperationen Fachplaner
Für die Begleitung städtebaulicher Entwicklungsprojekte, etwa die Aufstellung eines Bebauungsplanes, besteht ein dichtes Netzwerk aus Stadtplanungsbüros, Architekten und Fachplanern, das auf eine teilweise bereits seit Jahren geübte Zusammenarbeit aus diversen Projekten zurückblicken kann. Hierüber können den Mandanten jederzeit kompetente Fachplaner (etwa Verkehrsgutachter, Immissionsgutachter oder Landschaftsarchitekten) und Stadtplanungsbüros empfohlen werden, mit denen zusammen dann die Entwicklungsmaßnahme realisiert werden kann.

Lars Christoph Rechtsanwälte
Nußbaumerstraße 17b
50823 Köln
E-Mail: info@lcr-recht.de
Tel.: +49-177-3098397